Beitritt zur Bundesvereinigung PDF  | Drucken |

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der FWSH,

 

am 16.10.2011 ist die öffentliche Auszählung der Urabstimmung über die Fusion der FWSH mit der Bundesvereinigung der Freien Wähler erfolgt.

 

Die Auszählung der Urabstimmung am 16. Okt. 2011 in Neumünster hat folgendes ergeben:

 

  •  abgegebene Stimmen                  67,3%  der Mitglieder
  •  Nicht abgegebene Stimmen          32,7%   der Mitglieder

 

  •  Ja-Stimmen                               83,7 %
  •  Nein-Stimmen                            16,3 %

 

Damit tritt die FWSH der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER als Landesvereinigung Schleswig-Holstein bei. Die Fusion wird zum 01.01.2012 wirksam.

 

Wir danken für Ihre überwältigende Zustimmung, für das erwiesene Vertrauen und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

 

Die Fusion mit der Bundesvereinigung ist in die Satzung der FWSH aufzunehmen. Wir schlagen daher als TOP 7a für den Landesparteitag am 30.10.2011 folgende Ergänzung des § 1 unserer Satzung vor:

 § 1 Name, Sitz und Zweck
 (1) Die Bundesverfingung FREIE WÄHLER ist eine politische Vereinigung im Sinne des Parteiengesetzes mit Sitz in Berngau. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 (2) Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011 ist die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein ein Gebietsverband der Bundesvereingung FREIE WÄHLER im Sinne § 4 Abs. 2 des Parteiengesetzes und trägt den Namen  FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein.
 (3) Der Sitz der Landesvereinigung ist Rendsburg.
 (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 - Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absatz 5 und 6 .

 

 Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Voigt
 (Landesgeschäftsführer)